Aktuelles Gebäudeenergiegesetz

Heizgesetz ab 01.01.2024

 – 30% GRUNDFÖRDERUNG
Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen. Das hilft dem Klima und die Betriebskosten bleiben stabiler im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen.
– 30% EINKOMMENSABHÄNGIGER BONUS
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.
– 20% GESCHWINDIGKEITSBONUS
Für den frühzeitigen Umstieg auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028. Gilt zum Beispiel für den Austausch von Öl-, Kohle-oder Nachtspeicher-Heizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt).
– BIS ZU 70% GESAMTFÖRDERUNG
Die Förderungen können auf bis zu 70% Gesamt-förderung addiert werden und ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition.
– SCHUTZ FÜR MIETERINNEN UND MIETER
Mit einer Deckelung der Kosten für den Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Damit alle von der klimafreundlichen Heizung profitieren.
*Mehr erfahren auf energiewechsel.de/beg

NEUBAU (noch nicht errichtet)
im Neubaugebiet:
Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien ab 1. Januar 2024

Außerhalb eines Neubaugebietes:
Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien ab 2026/2028

BESTANDSGEBÄUDE

Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren: Kein Heizungstausch notwendig

Heizung ist kaputt – keine Reparatur möglich
Es gelten pragmatische Übergangslösungen.*
Bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und die Förderung nutzen.
*Diese Grafik bietet einen ersten Überblick. Weitere Infos gibt es unter energiewechsel.de/geg

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